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Arbeitslosengeld
Um in Dänemark Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu haben, müssen Sie zunächst unter die dänischen Sozialversicherungsbestimmungen fallen.
Lesen Sie den Leitfaden hier, um herauszufinden, ob Sie unter die dänischen Sozialversicherungsbestimmungen fallen.
In Dänemark müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen, wenn Sie arbeitslos werden.
Als erstes müssen Sie sich an Ihrem ersten Tag der Arbeitslosigkeit als Arbeitssuchender registrieren. Sie können dies bei Ihrem lokalen Jobcenter oder auf jobnet.dk tun.
Sie müssen außerdem eine Arbeitslosenerklärung ausfüllen, die bei Ihrer A-kasse eingereicht werden muss (Dies kann normalerweise online auf der Website von A-kasse erfolgen).
Sie müssen aktiv nach einer Beschäftigung suchen und bereit sein, Beschäftigungsangebote anzunehmen, wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosenunterstützung erhalten.
Anspruchsvoraussetzungen
- Sie müssen seit mindestens einem Jahr Mitglied einer Arbeitslosenkasse sein.
- Sie können mit einer Frist von einem Tag Arbeit aufnehmen. Dies setzt voraus, dass Sie keine faktischen oder rechtlichen Hindernisse haben, um legal arbeiten zu können.
Für Ausländer bedeutet dies, dass die Person das Recht haben muss, in Dänemark zu wohnen und zu arbeiten. Lesen Sie weiter unten mehr darüber. - Sie müssen in den letzten 3 Jahren (insgesamt) ein Bruttoeinkommen von mindestens 273.504 DKK (Stand 2025) für Vollzeitversicherte oder 182.340 DKK für Teilzeitversicherte erworben haben / gehabt haben. Diese Anforderung wird "Indkomstkravet" genannt.
In Bezug auf diese letzte Anforderung, 273.504 DKK verdient zu haben, müssen Sie sich jedoch darüber im Klaren sein, dass nur Einkommen berücksichtigt werden können, die während der Mitgliedschaft Zeiträume einer A-kasse erzielt wurden.
Unabhängig von Ihrem monatlichen Einkommen, können Sie maximal DKK 22.792 pro Monat anrechnen.
Dies bedeutet, dass Sie unabhängig von der Höhe Ihres Gehalts immer mindestens 1 Jahr gearbeitet haben müssen, um Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu haben ("Dagpenge"). 12 x 22.792 = 273.504.
Wenn Sie in einigen Monaten weniger als 22.792 DKK verdienen, dauert es länger, bis Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, da es mehr als 12 Monate dauert, bis der Einkommenserfordernis von 273.504 DKK erfüllt ist.
Das Einkommenserfordernis betrifft nur erstmalige Arbeitslose. Wenn Sie zuvor arbeitslos waren und eine neue Arbeitslosenunterstützung erhalten sollten, wird das Einkommenserfordernis durch ein Beschäftigungserfordernis (auf Dänisch: "Beskæftigelseskravet") ersetzt, dies bedeutet, dass Sie mindestens 1.924 Stunden arbeiten müssen, bevor Sie erneut eine zweijährige Arbeitslosenunterstützung (Dagpenge) erhalten dürfen.
Sonderregeln für AbsolventenInnen
Personen, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können ihren Abschluss als Beschäftigung / Einkommen verbuchen. Ein Bildungsmonat entspricht einer Einkommensvoraussetzung von einem Monat. Dies bedeutet, dass ein Bildungsmonat 22.792 DKK entspricht.
Lesen Sie mehr in unserer Sektion für AbsolventenInnen.
Wenn Sie also unverzüglich nach Abschluss Ihrer Ausbildung einer Arbeitslosenkasse beitreten (oder als Student freies Mitglied gewesen sind und jetzt den Status in "Absolvent" ändern), erfüllen Sie automatisch die Einkommenskriterien. Wie oben erwähnt, muss der Lohnempfänger, der seinen Job verliert, in den letzten 3 Jahren ein Mindesteinkommen gehabt haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Dies gilt jedoch nicht für AbsolventenInnen.
Das Recht auf Wohnsitznahme und Arbeit in Dänemark
Staatsangehörige eines EWR-Landes
Staatsangehörige eines EWR-Landes und der Schweiz werden als Staatsangehörige eines EU-Landes behandelt.
Wenn Sie also aus einem anderen EWR-Land oder der Schweiz stammen, haben Sie dieselben Rechte wie dänische Staatsbürger, einschließlich des Rechts, in Dänemark zu wohnen und zu arbeiten.
Als EU-Bürger benötigen Sie im Allgemeinen keine Arbeitserlaubnis, um irgendwo in der EU zu arbeiten.
In Bezug auf Arbeitslosengeld:
Als Wanderarbeitnehmer in der EU – abhängig beschäftigt oder selbstständig - sollten Sie sich beim Sozialversicherungssystem Ihres Gastlandes anmelden.
Sie und Ihre Angehörigen sind dann im Sozialversicherungssystem des jeweiligen Landes versichert. Ihre Rechte im Bereich der Sozialversicherung, in Bezug auf Krankheit, Familie, Arbeitslosigkeit, Renten, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Vorruhestand und Tod richten sich nach den örtlichen Gesetzen.
Grenzgänger in der EU werden im Sozialversicherungssystem des Staats versichert, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben.
Die A-kasse, bei der Sie Arbeitslosenunterstützung beantragen, muss alle Zeiträume, in denen Sie gearbeitet bzw. alle Beiträge, die Sie in anderen EU-Ländern gezahlt haben, berücksichtigen, als wären Sie die ganze Zeit im Land der jeweiligen A-kasse versichert gewesen.
Sie müssen jedoch innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Arbeitslosenversicherung im anderen Land einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer dänischen Arbeitslosenkasse (A-kasse) gestellt haben.
Lesen Sie weiter unten auf dieser Seite mehr über die Übertragung von Beschäftigungszeiten und Arbeitslosenversicherungen zwischen EWR-Ländern.
Mehr dazu können Sie auch hier lesen: "Ihr Europa" (europe.eu).
Nicht-EU / EWR-Bürger
Für Nicht-EU- / EWR-Bürger wird in den meisten Fällen auf der Aufenthaltskarte der Person angegeben, ob sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Dänemark besitzt.
Nicht-EU / EWR-Bürger sollten sich bewusst sein, dass einige Aufenthaltskarten nur das Recht zum Aufenthalt und nicht zum Arbeiten gewähren. In diesem Fall können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Tag keine Arbeit aufnehmen und erhalten daher keine Arbeitslosenunterstützung.
Andere Arten von Aufenthaltskarten umfassen jedoch das Recht auf Aufenthalt und Arbeit, einschließlich Asyl, Familienzusammenführung, humanitären Aufenthalt, Greencard, Begleitfamilie für Inhaber einer Greencard, Niederlassungskarte, Begleitfamilie für Inhaber einer Niederlassungskarte und unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Sie hier in Dänemark eine andere Art von Wohnsitz haben, müssen Sie die Behörden und die A-kasse nach Ihren Rechten fragen.
Insbesondere wenn Sie Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nur für einen bestimmten Job erhalten haben, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie eine neue Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen müssen, wenn Sie einen anderen Job annehmen oder mit der Arbeit aufhören möchten.
Wenn Sie über eine solche Erlaubnis verfügen (nur für einen bestimmten Job), können Sie keine Arbeitslosenunterstützung erhalten.
Dies gilt, weil Sie nicht länger in Dänemark bleiben können, falls Sie Ihren Job verlieren sollten, bevor der Vertrag endet, und Sie können nicht erwarten, von Tag zu Tag eine neue Arbeitserlaubnis zu erhalten, wenn Sie einen neuen Job finden. Sie erfüllen daher nicht die Voraussetzung, mit einer Kündigungsfrist von einem Tag Arbeit aufnehmen zu können.
Wenn Sie einen anderen Job finden
Sie müssen einen neuen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis stellen, wenn Sie einen anderen Job finden oder wenn sich der Inhalt Ihrer Position ändert.
Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen oder Ihnen eine neue Beschäftigung angeboten wird, können Sie im Land bleiben und weiterarbeiten, bis die Behörde (SIRI) entschieden hat, ob sie eine neue Arbeitserlaubnis für den neuen Arbeitgeber ausstellen kann, vorausgesetzt, Sie eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des neuen Arbeitsangebots beantragen, bevor Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit verliert.
Überweisung von Arbeitslosengeld
Wenn Sie planen, in ein anderes EWR-Land zu reisen, um Arbeit zu suchen, zu arbeiten oder während Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich vor Ihrer Abreise an Ihre Arbeitslosenkasse wenden, um Informationen und Beratung zu erhalten.
Sie können jeweils nur in einem EWR-Land (EWR-Länder = EU-Mitgliedsländer, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz) in das Arbeitslosenversicherungssystem aufgenommen werden. Die Hauptregel ist, dass Sie vom Arbeitslosenversicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten, gedeckt sein müssen.
Suchen Sie einen Job innerhalb des EWR?
Wenn Sie in ein Land innerhalb des EWR reisen, um Arbeit zu suchen, können Sie weiterhin bis zu drei Monate lang dänisches Arbeitslosengeld erhalten. Sie müssen jedoch vier Wochen vor Ihrer Abreise bei Ihrem Jobcenter als arbeitslos gemeldet sein.
Sie müssen auch ein spezielles Dokument ("PD-U2") von Ihrer A-kasse erhalten, bevor Sie abreisen, jedoch nicht früher als vier Wochen vor dem geplanten Abreisetag.
Dieses Dokument berechtigt Sie, Ihre Arbeitslosenunterstützung mitzunehmen.
Lesen Sie mehr in unserem Sonderartikel über die Überweisung von Arbeitslosenunterstützung in der EU.
Übertragung erworbener Rechte aus einem anderen EWR-Land
Als EU / EWR-Bürger ist es möglich, erworbene Rechte (Arbeitszeit, Einkommen und Versicherungszeiten) zu übertragen, wenn Sie zwischen EU / EWR-Ländern umziehen. Auf diese Weise behalten Sie Ihre bereits erworbenen Rechte. Zu diesem Thema haben wir einen speziellen Artikel verfasst. Sie finden den hier.
- A-kasse Übersicht (Titelseite) →
Voraussetzungen für Arbeitslosenunterstützung in Dänemark
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