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A-kasse
Dagpenge

Arbeitslosengeld: Beträge und Dauer

Die Beträge - wie viel können Sie bekommen?
Ihre Arbeitslosenunterstützung ("Dagpenge") darf weder 90 Prozent Ihres vorherigen Gehalts noch den Höchstsatz überschreiten.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Höchstsatz für ein vollzeitversichertes Mitglied 21.092 DKK pro Monat.

Für treue A-Kasse Mitglieder besteht die Möglichkeit, für die ersten 3 Monate einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld zu erhalten. Auf diese Weise kann der maximale beträge in den ersten drei Monaten von 21.092 DKK auf 25.070 DKK erhöht werden. Lesen Sie mehr in diesem Artikel.

Die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld sind die 12 Monate mit dem höchsten Einkommen innerhalb der letzten 24 Monate. Wenn Sie in den letzten 24 Monaten keine 12 Monate mit Einkommen hatten, berechnet Ihre A-kasse Ihr Arbeitslosengeld auf der Grundlage aller Monate mit Einkommen innerhalb des 24-Monats-Zeitraums.

Der Betrag für AbsolventenInnen ist etwas niedriger und hängt auch davon ab, ob der AbsolventIn unterhaltsberechtigte Kinder hat oder nicht. Siehe unseren speziellen Leitfaden für AbsolventenInnen.

Dauer der Arbeitslosenunterstützung und Verlängerungsmöglichkeit
In der Regel hat man innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung für insgesamt höchstens zwei Jahre.

Die Arbeitslosenunterstützung wird nach einer festen Stundenzahl gezahlt. Das Arbeitslosengeld wird pro Kalendermonat gezahlt und für bis zu 160,33 Stunden pro Monat gewährt. Sie verwenden Ihr Arbeitslosengeld nur für die Stunden, die Sie tatsächlich bezahlt haben.

Es ist möglich, den Zeitraum, für den Sie Arbeitslosengeld beziehen können, auf bis zu 3 Jahre zu verlängern. Dies geschieht durch Arbeit.
Jede Arbeitsstunde bringt Ihnen am Ende 2 Stunden mehr Arbeitslosengeld. Mit anderen Worten: Ein Monat Arbeit bringt zwei zusätzliche Monate Arbeitslosengeld.
Die A-kasse verzeichnet Ihre Arbeitszeiten auf Ihrem Beschäftigungskonto (auf Dänisch "Beskæftigelsekontoen").
Ihr Anstellungskonto sollte verfügbar sein, wenn Sie entweder bei Jobnet.dk oder auf den Mitgliedsseiten Ihrer A-kasse angemeldet sind.

Bitte beachten Sie: Unabhängig davon, welcher A-kasse Sie angehören, erhalten Sie immer den gleichen Betrag an Arbeitslosengeld.

Verringerung des Arbeitslosengeldes

Arbeitsstunden werden von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen
Der Betrag der Arbeitslosenunterstützung, den Sie erhalten, verringert sich, wenn Sie während der Arbeitslosigkeit eine freiberufliche oder sonstige Teilzeitbeschäftigung aufnehmen.
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass selbst ehrenamtliche Arbeit unter bestimmten Umständen zu einer Verringerung der Arbeitslosenunterstützung (Dagpenge) führen kann.
Heutzutage ist es jedoch häufiger zu beobachten, dass die Freiwilligenarbeit so populär geworden ist, dass die A-kasse sie akzeptiert und Ihnen immer noch den vollen Betrag des Arbeitslosengeldes zahlt.
ABER Sie müssen die Regeln Ihrer jeweiligen A-kasse überprüfen, um diese besonderen Details herauszufinden.
Und Sie sollten Ihrer A-kasse immer mitteilen, welche Art von Arbeit Sie bekommen, auch wenn Sie ehrenamtlich tätig sind.

Verkürzung durch Quarantäne und weitgehende Inanspruchnahme der Arbeitslosenunterstützung
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, besteht das Risiko einer Quarantäne von einem Tag und einer Verkürzung der Arbeitslosenunterstützung um einen Monat.

  • 1 Tag Quarantäne
    Wenn Sie arbeitslos sind, ermittelt die A-kasse alle vier Monate, wie viele Arbeitsstunden Sie in den letzten vier Monaten hatten.
    Wenn Sie 148 Stunden oder weniger gearbeitet haben, erhalten Sie 1 Tag Quarantäne, dies bedeutet, dass Sie 7,4 Stunden weniger Arbeitslosengeld erhalten.
    Im Falle von Arbeit in Form von Lohnzuschüssen ("løntilskud") oder Geschäftspraxis ("virksomhedspraktik") darf die A-kasse keine Arbeitsstunden verrechnen.
  • Verkürzung der Arbeitslosenunterstützung um 1 Monat
    Die Arbeitslosenunterstützung des Mitglieds verkürzt sich, wenn der Betroffene in den letzten 96 Monaten für insgesamt 7.696 Stunden Arbeitslosengeld für Vollzeitversicherte bezogen hat. Dies entspricht 4 Jahren mit Arbeitslosengeld innerhalb eines Zeitraums von 8 Jahren.
    Bei einem Vollzeitversicherten erfolgt die Verkürzung um 160,33 Stunden.

Hauptthemen rund um die A-kasse

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Mitgliedsbeitrag und Steuern Der A-Kassen- und Gewerkschaftsbeitrag wird Ihnen automatisch von der Steuer abgesetzt. Bei Beiträgen zur A-kasse gibt es keine Obergrenze für den Abzugsbetrag, während Sie für eine Gewerkschaft einen maximalen Abzug von 7.000 DKK erhalten können.